Eine Befreiung von der Zuzahlung können Patienten erhalten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.
Belastungsgrenze:
Grundsatz: 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt.
Ausnahme: 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt bei chronisch Kranken, z.B. Dialyse, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind.
Auf Antrag bei der Krankenkasse werden Sie dann für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen freigestellt.
Für die Belastungsgrenze sind alle Zuzahlungen, also nicht mehr nur wie bisher die für Arznei- u. Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, sondern auch bspw. die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- u. Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel, die bisher unberücksichtigt blieben, einzubeziehen.
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im Voraus zu erhalten.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Belastungsgrenze ist schneller erreicht als Sie denken.